Während der Bauzeit schützt die
Bauherrenhaftpflicht den Bauherrn als den
Eigentümer des Grundstückes und gleichzeitig als
Eigentümer des entstehenden Gebäudes vor
Schadenersatzansprüchen, die wegen eines Personen-, Sach-, oder Vermögensschadens geltend gemacht werden können.Dabei regelt die
Bauherrenhaftpflicht die Wiedergutmachung des Schadens bei
berechtigten Ansprüchen und wehrt auf der anderen Seite
unberechtigte oder zu hohe Schadenersatzforderungen ab, dazu gehört natürlich auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses.
Abgesichert ist auch das Risiko, wenn man selbst (sog. Eigenleistung) baut. Außerdem ist das Haftpflichtrisiko sämtlicher Personen, die in Form von Selbsthilfe am Bau mitwirken, versichert.