Feuer (auch Blitzschlag, Explosion)
Einbruchdiebstahl (auch Raub und Vandalismus nach Einbruch)
Leitungswasser
Sturm und Hagel
Dabei ist stets der Wiederbeschaffungswert versichert. Die Versicherung kommt immer dann für den Schaden auf, wenn der Versicherungsnehmer nicht grob fahrlässig gehandelt hat.